Badefreuden Anno dazumal

Nach zeitgenössischen Berichten galt bis ins 19. Jahrhundert hinein das Baden im Freien allgemein als anstößig oder gar unanständig. So dachte man noch zu den Anfangszeiten der Seebäder überhaupt noch nicht an „Badekostüme“, sondern man ging mit den Kleidern ins Wasser! So ist beipsielsweise folgende Begebenheit geschichtlich verbürgt: Als die Herzogin von Berry im Jahre 1817 in dem nordfranzösischen Seebad Dieppe das öffentliche Baden gesellschaftsfähig machte, schritt sie „in großer Gala“ in die Wellen. Der Herr Badedirektor geleitete die hohe Frau in Frack, Zylinder und weißen Handschuhen knietief ins Wasser, während das epochemachende Ereignis durch einen Salutschuß gebührend gefeiert wurde.

Bekanntlich rühmten schon Plato, einer der größten griechischen Denker, und Hippokrates, der berühmteste Arzt des klassischen Altertums, den Segen des kalten und warmen Seebades. Ebenso schätzten bereits vor mehr als dreitausend Jahren die alten Inder die Heilkraft des Meerwasser und des Seewindes, während Goethe im 18. Jahrhundert das öffentliche Baden noch „eine Verrücktheit der Enthusiasten für den Naturzustand“ nennen konnte!

Um die unmittelbare Berührung mit dem gewaltigen nassen Element zu vermeiden, bändigte man es durch Seile und Taue, die ängstliche Herrschaften in äußerster Not egreifen konnten und hielt das Wasser durch „hochgeschlossene Kattunanzüge“ vom Körper fern. Badewärter und Bademädchen gingen den Badegästen bei der Bezwingung des feuchten Elements hilfreich zur Hand.

Da waren doch die alten Griechen mit ihrer hohen Kultur „natürlicher“, von denen wir in der Schule gelernt haben, dass sie als die Helden Homer sich mit dem Ruf „Thalatta! Thalatta!“ („Das Meer! Das Meer!“) in die salzigen Fluten stürzten. Und man kann sich nicht vorstellen, dass sie sich dabei an Leitseilen festgehalten haben. Wie gut, dass sich die Bademoden inzwischen grundlegend geändert haben.

Aus der „Inselglocke“ 1962

Das Baden auf Baltrum ist nur unter Benutzung einer Badekutsche gestattet

Fast 100 Jahre nachdem auf der Insel Norderney 1797 die ersten Badekarren aufgestellt wurden, erließ die Gemeindeversammlung auf Baltrum im Jahre 1891 unter Protokoll Nr. 45 betreffs der auf dem Strande aufgestellten Badekutschen mit 46 gegen 28 Stimmen folgende Polizeiverordnung: „Das Baden auf Baltrum ist nur unter Benutzung einer Badekutsche gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 9 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt, bestraft.“ Mit Protokoll Nr. 46 wurde in der gleichen Versammlung beschlossen: „Der Preis für die Benutzung der Badekutschen beträgt für die Saison für einen Erwachsenen 1 Mark, für ein Schulkind 50 Pfennige.“